Hier unterscheidet man im Wesentlichen zwischen der technischen und kaufmännischen Betriebseinrichtung.
- Technische Betriebseinrichtung: z.B. Maschinen und Anlagen des Produktionsprozesses
- Kaufmännischen Betriebseinrichtung: z.B. IT und Kommunikationsanlagen, Büroeinrichtungen
Problematisch ist hierbei, dass die klassische Anlagenbuchhaltung nicht alle erforderlichen Daten für eine korrekte Versicherungssummenermittlung enthält. Oft sind die Bewertungsansätze nicht korrekt (z. B. durch Rabatte, Eigenleistungen und Gebrauchtanschaffungen) oder die entsprechenden Güter sind gar nicht erfasst (fremdes Eigentum, Leasingmaschinen, GWG, etc.). Eine weitere Fehlerquelle sind falsche Indizierungen. Hier bieten wir professionelle Unterstützung bei der richtigen Bewertung Ihrer beweglichen Güter an.